Peaks›Blog›Sparen›Spartipps für 2021: So kannst du im neuen Jahr Geld sparen
Die Pandemie hat 2020 geprägt. Aber es gibt auch gute Nachrichten! Schließlich bietet 2021 einige Gründe zur Freude, wenn es um die Finanzen geht. Wie du im neuen Jahr sparen kannst und mit welchen steuerlichen Entlastungen zu rechnen ist, erfährst du in diesem Blog-Post.
2021 mit weniger Steuerlast
Wer im nächsten Jahr mehr Geld in der Tasche haben möchte, darf sich freuen. Zahlreiche Entlastungen wurden beschlossen und greifen ab Januar 2021. Diese dürften bei den meisten Steuerzahlern mehrere hundert Euro betragen. Hier die wesentlichen Änderungen auf einen Blick:
- Der Solidaritätsbeitrag („Soli“) entfällt für alle Steuerzahler, die nicht zu den Spitzenverdienern zählen (also etwa 90 %). Das sind in Summe 5,5 %, die bisher von der Lohnsteuer abgeführt werden mussten.
- Das Kindergeld für das 1. und 2. Kind wird auf 219 € monatlich erhöht. Parallel dazu steigt der Kinderfreibetrag auf 8.338 €.
- Der Grundfreibetrag markiert die jährliche Einkommensgrenze, bis zu der man keine Einkommensteuern zahlen muss. Er wird 2021 auf 9.696 € erhöht.
Erhöhung der Pendlerpauschale
Längere Anfahrtswege zur Arbeit kosten nicht nur Zeit, sondern belasten auch das Budget. Deshalb gibt es gute Nachrichten für alle Pendler, die im neuen Jahr sparen wollen: Ab 2021 ist es möglich, ab dem 20. Kilometer des Anfahrtswegs 35 Cent (bislang 30 Cent) in der Steuererklärung abzusetzen. Hier können sich also alle über mehr Geld freuen, die regelmäßig längere Strecken zur Arbeit (und wieder zurück) bewältigen müssen. Es spielt übrigens keine Rolle, ob du mit öffentlichen Verkehrsmitteln, einem Auto oder auch mit dem Rad zur Arbeit fährst.
Setz dein Homeoffice ab
Die Arbeit von deinem Zuhause aus hat während der Covid-19-Pandemie eine neue Bedeutung bekommen und wird wohl auch zukünftig immer wichtiger werden. Hier ein paar Tipps, mit denen du im Homeoffice bei der Steuer sparst:
- Dein heimisches Arbeitszimmer muss ein Raum sein, in dem nur gearbeitet wird. Wenn du mindestens 3 Werktage in der Woche dort tätig bist, ist er absetzbar. Die Höhe der Werbungskosten orientiert sich an der Größe des Raums und deiner Wohnung.
- Arbeitsmittel bis zu 800 € (Laptop, Bürostuhl, Drucker, etc.) kannst du direkt absetzen – höherwertige Objekte werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.
- Deine Werbungskostenpauschale für berufliche Ausgaben beträgt 1.000 €. Bis zu dieser Grenze musst du keine Belege einreichen, höhere Kosten musst du mit Einzelbelegen nachweisen.
- Auch Ausgaben für die Renovierung und Ausstattung des Raumes kannst du geltend machen – dazu zählen Gardinen, Lampen oder ein Anstrich.
- Du willst die Arbeiten in deinem Arbeitszimmer von einem Profi durchführen lassen? 20 % der Handwerkerkosten können geltend gemacht werden (max. 1.200 € jährlich).
Mit Baukindergeld auch im neuen Jahr sparen
Du planst den Bau eines Hauses oder möchtest eine Eigentumswohnung finanzieren? Dann solltest du dein Vorhaben noch im ersten Quartal 2021 in die Wege leiten, denn die Frist des Baukindergeldes wurde aufgrund von Covid-19 um drei Monate – also bis zum 31. März 2021 – verlängert.
Es gilt: Wer noch in diesem Zeitraum einen Kaufvertrag unterschreibt oder eine Baugenehmigung erhält, kann einen Antrag auf Baukindergeld stellen und im neuen Jahr sparen. Die staatliche Förderung lohnt sich besonders für junge Familien: Sie erhalten jährlich für die Dauer von 10 Jahren einen Zuschuss in Höhe von 1.200 € pro Kind. Der Antrag kann auch online gestellt werden. Mehr Details zum Baukindergeld erfährst du hier.
Urlaubsreisen werden 2021 günstiger
Covid-19 hat vielen einen Strich durch die Urlaubsplanung gemacht. Aber es gibt auch gute Nachrichten: Sobald Urlaubsreisen im Jahr 2021 wieder möglich sind, werden viele Anbieter die neue Reisefreiheit mit großzügigen Preisnachlässen und exklusiven Aktionen einleiten, bei denen du dir bis zu 40 % Ersparnis auf deinen Trip sichern kannst. Regelmäßige Checks auf den Webseiten der Anbieter lohnen sich also!
Entlastungen beim Strompreis
Als „erneuerbare“ oder auch „regenerative“ Energien werden alle Energiequellen bezeichnet, die unendlich zur Verfügung stehen oder wieder nachwachsen können – dazu zählen Wind- und Wasserkraft sowie Sonnenenergie.
Ab Januar 2021 müssen Unternehmen, die CO2 (mit fossilen Energieträgern wie Diesel und Erdgas) verursachen, eine neue Abgabe zahlen. Im Gegenzug wird die EEG-Umlage, mit der die Bereitstellung von erneuerbare Energien finanziert wird, gesenkt. Diese Umlage zahlt jeder Verbraucher automatisch mit seinen Energiekosten. Durch die Entlastung können sowohl Singlehaushalte als auch Familien ab Januar 2021 bei den Stromkosten sparen.
Beste Übersicht mit einem Haushaltsbuch
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