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    Sparer-Pauschbetrag 2022 & 2023: Freibetrag, Auswirkung und Tipps für die Geldanlage

    14 November, 2022 - von Nele

    7 min

    Du investierst erfolgreich in ETFs oder andere Kapitalanlagen, weil es eine einfache und kostengünstige Art der Geldanlage ist? Das Thema Steuern bereitet dir aber noch Kopfzerbrechen? Keine Sorge – denn mit einigen einfachen Stellschrauben lassen sich die zu entrichtenden Steuern auf ein Minimum reduzieren. Hier erfährst du, was sich hinter den Begriffen Sparer-Pauschbetrag, Abgeltungssteuer und Freistellungsauftrag verbirgt und wie du zumindest einen Teil deiner erwirtschafteten Kapitalerträge vor der Belastung mit Steuern schützen kannst.

    ETF-Erträge und Abgeltungssteuer

    Was du über ETF-Erträge und die sogenannte Abgeltungssteuer unbedingt wissen solltest: Erträge, die aus im Privatvermögen gehaltenen Kapitalanlagen erzielt werden, unterliegen in Deutschland der Kapitalertragsteuer. Diese wird allgemein auch als Abgeltungssteuer bezeichnet. Die Abgeltungssteuer beträgt pauschal 25 % und wird in der Regel von den Banken einbehalten und direkt an das Finanzamt abgeführt. Das hat für dich den Vorteil, dass du dich nicht selbst um die korrekte Entrichtung der Steuer auf deine ETF-Erträge kümmern musst. Konkret bedeutet das, dass du diese Erträge nicht in deiner Steuererklärung angeben musst. Aber Achtung: manchmal kann die Abgabe einer Steuererklärung für deine ETF-Erträge sinnvoll sein. Wieso das so ist, erfährst du weiter unten in diesem Artikel.

    Und noch ein kleiner Hinweis: Nur deutsche Banken oder Auslandsbanken mit einer Niederlassung in Deutschland behalten die Abgeltungssteuer ein und überweisen sie für dich an das Finanzamt. Bist du Kunde bei einer ausländischen Bank, musst du dich selbst um die Besteuerung deiner ETF-Erträge kümmern. Weil die Steuer in Deutschland direkt an der Quelle ihrer Entstehung einbehalten wird, gehört sie zu den sogenannten Quellensteuern.

    Zusätzlich zur Abgeltungssteuer können unter Umständen noch der Solidaritätszuschlag (5,5 %) und Kirchensteuer anfallen. Dies hängt von deiner Höhe deines Einkommens ab und davon, ob du Mitglied in einer Kirche bist. Zu den gängigsten Kapitalerträgen gehören Dividenden, Zinsen und Kursgewinne. Das bedeutet, dass deine Erträge, die du aus ETF-Investments realisierst, in Deutschland steuerpflichtig sind. 

    Was ist der Sparer-Pauschbetrag und wie hoch ist er? 

    Auch wenn das Finanzamt gerne einen Teil vom Kuchen abhaben möchte, musst du nicht auf alle deine ETF-Erträge Steuern zahlen. Bis 2009 gab es in Deutschland den Sparerfreibetrag. Hierdurch wurden Kapitalerträge auch bis zu einer bestimmten Höhe von der Steuer befreit. Allerdings war zusätzlich ein Abzug von Werbungskosten möglich. Mit Einführung der Abgeltungssteuer in 2009 wurde aus dem Sparerfreibetrag dann der heutige Sparer-Pauschbetrag.

    Für Alleinstehende gilt im Jahr 2022 ein Sparer-Pauschbetrag von 801 Euro. Ehepaaren wird ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 1.602 Euro gewährt. Da es sich um einen Pauschbetrag handelt, sind hiermit alle Kosten abgegolten, die dir im Zusammenhang mit deinen Kapitalerträgen entstanden sind. Das bedeutet, dass ein Abzug von echten Werbungskosten nicht möglich ist.

    Sparer-Pauschbetrag Erhöhung im Jahr 2023

    Gute Nachricht: der Sparer-Pauschbetrag wird ab dem Jahr 2023 erhöht. Alleinstehende profitieren dann von einem Freibetrag in Höhe von 1.000 Euro, für Ehegatten steigt der Sparer-Pauschbetrag auf 2.000 Euro. Aber wie genau lässt sich der Freibetrag sparen?

    Rechenbeispiel – Freibetrag sparen:

    Du hast ETF-Erträge in Höhe von 1.000 Euro erzielt.

    • Im Jahr 2022 zahlst du hierfür unter Berücksichtigung des Sparer-Pauschbetrags 49,75 Euro Abgeltungssteuer (1.000 Euro – 801 Euro Sparer-Pauschbetrag = 199 Euro steuerpflichtige Kapitalerträge; 25 % Abgeltungssteuer von 199 Euro  = 49,75 Euro)
    • Im Jahr 2023 zahlst du wegen der Erhöhung des Sparer-Pauschbetrags keine Abgeltungssteuer. Du sparst also 49,75 Euro.

    Unterschied zwischen dem Sparer-Pauschbetrag und dem Freistellungsauftrag

    Damit der Anteil deiner steuerfreien ETF-Erträge gar nicht erst der Abgeltungssteuer zum Opfer fällt, gibt es eine ganz einfache Möglichkeit, den Einbehalt von Abgeltungssteuer zu verhindern. Hierzu musst du einfach einen Freistellungsauftrag bei deinem Kreditinstitut hinterlegen. Die Bank weiß dann, dass du für deine Kapitalerträge von deinem Sparer-Pauschbetrag Gebrauch machen willst und sie behält keine Abgeltungssteuer ein. Nur wenn deine Kapitalerträge deinen Steuerfreibetrag überschreiten, führt die Bank für die übersteigenden Beträge Abgeltungssteuer ab. Die Einrichtung des Freistellungsauftrages geht mittlerweile bei den meisten Banken bequem online.

    Du hast Depots bei verschiedenen Banken und fragst dich nun, bei welcher Bank du deinen Freistellungsauftrag einrichten sollst? Du kannst den Freistellungsauftrag auf mehrere Banken aufteilen. Bei der Bank, bei der du die höheren Kapitalerträge erzielst, solltest du auch einen höheren Freistellungsauftrag hinterlegen. Du kannst diesen auch jederzeit ändern. Bei ausländischen Banken ist ein Freistellungsauftrag nicht möglich. Diese behalten auch keine Abgeltungssteuer ein.

    Steuererklärung

    Wie der Name schon sagt, sind mit der Abführung der Abgeltungssteuer durch die Banken die steuerlichen Pflichten grundsätzlich „abgegolten“, d.h. erfüllt. Daher ist die Abgabe einer Einkommensteuererklärung für deine ETF-Erträge in der Regel nicht erforderlich. Dennoch kann es unter Umständen sinnvoll sein, dass du sie in deiner Einkommensteuererklärung angibst.

    Hier die zwei Gründe:

    • Du hast keinen Freistellungsauftrag bei deiner Bank hinterlegt und deswegen Abgeltungssteuer auf deine gesamten ETF-Erträge bezahlt. Aber keine Sorge, das Geld ist nicht verloren. Durch Angabe deiner ETF-Erträge in deiner Steuererklärung berücksichtigt das Finanzamt den dir zustehenden Sparer-Pauschbetrag und erstattet dir die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer zurück. Dieses Geld kannst du dann zum Beispiel in weitere ETFs investieren und baust damit deine Geldanlage weiter auf.
    • Dein persönlicher Einkommensteuersatz liegt unter 25 %, deine ETF-Erträge übersteigen aber den Sparer-Pauschbetrag. In diesem Fall bezahlst du Steuern auf den Teil deiner Kapitalerträge, der den Sparer-Pauschbetrag übersteigt. Du kannst die Steuerlast aber ganz legal reduzieren. Dafür musst du deine Kapitalerträge in deiner Steuererklärung angeben und die sog. Günstigerprüfung beantragen. Dann ermittelt das Finanzamt, ob für dich die Besteuerung mit 25 % Abgeltungssteuer oder mit deinem persönlichen Einkommensteuersatz günstiger ist. Zu viel gezahlte Abgeltungssteuer bekommst du vom Finanzamt erstattet und sparst hiermit bares Geld.

    Die Erfassung deiner ETF-Erträge in der Einkommensteuererklärung ist übrigens gar nicht schwer. Einzutragen sind diese in der Anlage KAP. Die Steuerbescheinigung, welche du von deiner Bank bekommst, enthält in der Regel Hinweise, in welche Zeilen der Anlage KAP deine Erträge und die bezahlten Steuerbeträge einzutragen sind. Das Kästchen für die Günstigerprüfung findest du ganz am Anfang der Anlage KAP.

    Ein weiterer Tipp für Studenten und Geringverdiener:

    Wenn deine Kapitalerträge den Sparer-Pauschbetrag übersteigen, dein gesamtes Einkommen aber so gering ist, dass es den steuerlichen Grundfreibetrag unterschreitet, solltest du eine sog. NV-Bescheinigung (Nichtveranlagungs-Bescheinigung) beantragen. Wenn du diese bei deiner Bank abgibst, behält sie keine Abgeltungssteuer ein. Die NV-Bescheinigung kannst du bei deinem zuständigen Finanzamt betragen.

    Der Grundfreibetrag beträgt im Jahr 2022 für Alleinstehende 10.347 Euro (für Ehepaare 20.694 Euro). Im Jahr 2023 soll dieser auf 10.908 Euro erhöht werden.

    Tipps für die optimale Steuergestaltung für deine ETF-Erträge zusammengefasst:

    Verschaffe dir einen Überblick über deine Banken und deine Kapitalerträge

    • Richte deinen Freistellungsauftrag ein, um Steuern effizient zu sparen.
      • Wenn du bislang noch keinen Freistellungsauftrag eingerichtet hast, ist das kein Grund zum Verzweifeln. Der Sparer-Pauschbetrag steht dir in jedem Fall zu. Gib eine Einkommensteuererklärung ab und hole dir die zu viel gezahlte Abgeltungssteuer wieder.
    • Liegt dein persönlicher Einkommensteuersatz unter 25 %, deine Kapitalerträge übersteigen aber den Steuerfreibetrag? Dann gib eine Steuererklärung ab und beantrage darin die Günstigerprüfung. Damit sparst du bares Geld.

    Übrigens: Falls du neben ETFs auch mit Krypto-Assets handelst, solltest du beachten, dass Gewinne aus dem Krypto-Trading nicht der Abgeltungssteuer unterliegen. Hier gelten andere Regeln und die Abgabe einer Steuererklärung ist erforderlich.

    Sei dir bewusst, dass Investieren Risiken birgt und du deine Investments (zum Teil) verlieren kannst.

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    Über Nele, den/die Autor/in

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