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    Jochen von Steuerbot: Steuererklärungen schnell und unkompliziert für alle

    15 Juni, 2021 - von Nele

    5 min

    Steuerbot ist eine Steuer-App, die sich derzeit an Arbeitnehmer:innen, Beamte und Beamtinnen, Rentner:innen und Studierende richtet. Die App des Stuttgarter Start-ups verspricht dabei eins: einfach, schnell und verständlich die Steuererklärung machen. Alles ohne den gewohnten Papierkram.

    Jochen (oben links im Foto), einer der Gründer der App, hat uns netterweise ein paar Fragen beantwortet, die auch hoffentlich bei dir für Klarheit sorgen und dich dazu bewegen, deine Steuererklärung einzureichen. Denn lohnen kann es sich allemal!

    Was macht Steuerbot besonders?

    Besonders an unserer App ist die einfache Handhabung im Chat. Es soll sich so anfühlen, als ob man mit seinem Steuerberater per WhatsApp schreiben würde. Die Nutzer werden mit hilfreichen Tipps und Hinweisen unterstützt. Nachdem sie die einfachen Fragen des Steuerbots beantwortet haben, können sie die Steuererklärung vollständig digital einreichen. Außerdem bieten wir einen außergewöhnlichen Support, der alle Fragen in der Regel innerhalb von 24 Stunden beantwortet.

    Einkünfte aus Gewerbebetrieben, selbständiger Arbeit, Vermietung und Verpachtung sowie sonstige Einkünfte werden derzeit noch nicht unterstützt, jedoch arbeiten wir bereits an einer Erfassung der sonstigen Einkünfte. Vor allem aufgrund des Handels mit Kryptowährungen, der immer mehr an Relevanz gewinnt und zu den privaten Veräußerungsgeschäften gehört. Inländische und ausländische Kapitalerträge können aber bereits ganz einfach in der App angegeben werden.

    Wir wollen unseren Kunden und Kundinnen die Steuererklärung so leicht wie möglich machen. Dabei ist Steuerbot dem Gespräch zwischen einem Steuerberater und einem Mandanten nachempfunden. Steuerbot stellt ganz einfache und individuelle Fragen und führt Nutzer:innen so Schritt für Schritt durch die Steuererklärung. Sollte eine Frage mal nicht klar sein oder eine andere steuerrechtliche Fragen aufkommen, bekommt man in der Regel vom Support eine Antwort binnen 24 Stunden – oftmals sogar auch an Feiertagen! Unser Support-Team, bestehend aus Özlem, Tim und Pascal, sorgen dafür, dass keine Fragen offen bleiben.

    Bis wann kann man seine Steuererklärung für das Jahr 2020 machen?

    Das kommt ganz darauf an, ob man überhaupt zur Abgabe verpflichtet ist. Wenn man die Erklärung nicht abgeben muss, so kann man mit der Abgabe der Erklärung bis zum Jahr 2024 warten, da erst mit Beginn des Jahres 2025 die Möglichkeit für die Steuererklärung 2020 endet. Für alle, die dieses Jahr eine Steuererklärung einreichen müssen, läuft die Abgabefrist – ausnahmsweise aufgrund der Pandemie – am 31.10.2021 ab. Die häufigsten Gründe für die sogenannte Abgabepflicht sind erhaltene Lohnersatzleistungen, mehrere Arbeitgeber, bei Ehepartnern die Steuerklassen 3 und 5 sowie Einkünfte aus Renten.

    Ansonsten gilt generell die gesetzliche Abgabefrist, welche am 31.07. jedes Jahr endet. Wer bis dahin seine Erklärung nicht abgibt, dem drohen dann später bei der Festsetzung Verspätungszuschläge, die nicht gerade gering ausfallen.

    Was sind Dinge, die jede:r von der Steuer absetzen kann?

    Einfacher wäre die Frage, was nicht jede:r von der Steuer absetzen kann – da wäre die Liste kürzer. 😀 Grundsätzlich kann man jede Ausgabe von der Steuer absetzen, solange diese im Zusammenhang mit den Einkünften steht.

    Für Arbeitnehmer:innen, Beamte und Beamtinnen sind zum Beispiel die Fahrtkosten zur Arbeit, Arbeitsmittel (beispielsweise ein Laptop), Gewerkschaftsbeiträge, Kontoführungsgebühren, beruflich veranlasste Umzugskosten etc. absetzbar. Rentner:innen können alle Kosten geltend machen, die im Zusammenhang mit den Rentenbezügen stehen, also zum Beispiel die Rentenberatungskosten oder Steuerberatungskosten bezogen auf die Rente.

    Für Studierende gelten besondere Regeln, je nachdem ob man in einem Erststudium oder Zweitstudium ist. Bei einem Erststudium sind die Kosten, die im Zusammenhang mit dem Studium stehen, wie zum Beispiel die Semestergebühren, Fachbücher, Fahrtkosten zur Hochschule oder Universität, Zinsen des Studienkredits, etc., nur in dem Jahr als Sonderausgaben abzugsfähig, in dem diese anfallen. Handelt es sich um ein Zweitstudium, so kann, wenn durch die Ausgaben negative Einkünfte erzielt werden, ein sogenannter Verlustvortrag durchgeführt werden. Das heißt, dass der Verlust auf die Einkünfte der Folgejahre angerechnet wird. Vor allem für Studierende in einem Zweitstudium (dazu zählt oft auch ein Masterstudium) lohnt sich eine Steuererklärung also ganz besonders.

    Vor allem für Studierende in einem Zweitstudium (dazu zählt oft auch ein Masterstudium) lohnt sich eine Steuererklärung also ganz besonders.

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    Muss ich meine Gewinne vom Investieren in ETFs versteuern? Wenn ja, wie viel?

    Generell gilt, dass inländische Kapitalerträge der Abgeltungssteuer unterliegen, wozu auch die Dividenden aus den ETFs gehören. Das heißt, dass von den ausgezahlten Kapitalerträgen bereits die Steuer abgeführt wurde.

    Der Steuersatz dieser Abgeltungssteuer liegt bei 25 %, wovon auch nochmal 5,5 % der Steuer als Solidaritätszuschlag und 8 – 9 % der Steuer, je nach Bundesland, als Kirchensteuer anfallen. Wenn man aber der Bank oder dem Broker einen Freistellungsauftrag erteilt hat, was bis zu einem Betrag von 801 € (bei Ehegatten 1.602 €) möglich ist, da dies der Höhe des Sparer-Pauschbetrags entspricht, werden auf Kapitalerträge bis zu dem freigestellten Betrag keine Steuern erhoben.

    Wenn man keinen Freistellungsauftrag erteilt hat, kann man über die Steuererklärung die zu viel gezahlte Kapitalertragssteuer wieder erhalten, da dort der Sparer-Pauschbetrag automatisch auf die Summe der Kapitalerträge angerechnet wird. Die Angabe der Kapitalerträge in der Steuererklärung ist wirklich sehr einfach. Wenn man sein Depot bei einem inländischen Broker oder Bankinstitut hat, dann erhält man eine Bescheinigung über die im Jahr erzielten Kapitalerträge, auf der alle wichtigen Daten stehen und die man ganz einfach bei Steuerbot angeben kann.

    Bei ausländischen Brokern und Banken ist das leider nicht der Fall. Hier gibt es keine einheitlichen Bescheinigungen. Bei diesen wird auch oft keine Steuer einbehalten. Diese wird dann in der Steuererklärung nacherhoben. Steuerbot kann auch ausländische Kapitalerträge erfassen. Mit den passenden Hinweisen und Tipps versuchen wir das so einfach wie möglich zu machen. Wichtig ist noch, dass aufgrund des Sparer-Pauschbetrags ein Abzug von tatsächlichen Werbungskosten ausgeschlossen ist. Das heißt, dass Kontoführungsgebühren, Transaktionsgebühren, etc. nicht geltend gemacht werden können.

    Werden ausschüttende und thesaurierende ETFs steuerlich gleich behandelt?

    Beide Arten der ETFs werden steuerrechtlich gleich behandelt. Der Unterschied zwischen ausschüttenden ETFs und thesaurierenden ETFs ist lediglich, dass bei den thesaurierenden ETFs der Ertrag, also die Dividende, statt an den Kunden oder die Kundin ausbezahlt zu werden, sofort wieder in den ETF reinvestiert wird. Man kann es im Prinzip so betrachten, dass die Dividende für eine logische Sekunde im Besitz des Kunden oder der Kundin ist und dann in den ETF einbezahlt wird.

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    Über Nele, den/die Autor/in

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