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    Wie viel darf man steuerfrei erben?

    18 Februar, 2022 - von Nele

    9 min

    „Nur zwei Dinge auf dieser Welt sind uns sicher: Der Tod und die Steuer“, so die Worte von Benjamin Franklin. Schon vor Hunderten Jahren gehörten die Steuern wie auch der Tod zum Leben der Menschen. Doch aufgepasst: Wenn du unter den Steuerfreibeträgen bleibst, kommst du wenigstens beim Erben um die Steuern herum. In diesem Beitrag klären wir dich über deine Steuerfreibeträge auf und zeigen dir, was es mit der Schenkungssteuer auf sich hat. Ganz zum Schluss beantworten wir dir auch die Frage: Was sich aus deinem Erbe machen lässt und wie du deine Erbschaft anlegen kannst. 

    Wie definiert sich ein Erbe? 

    Der Begriff Erbe ist nahezu allgegenwärtig. Doch was ist überhaupt unter Erbe und dem Vorgang des Erbens definiert? Der Gesetzgeber definiert das Erbe im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Paragraf § 1922 im ersten Absatz folgendermaßen: 

    „Mit dem Tode einer Person (Erbfall) geht deren Vermögen (Erbschaft) als Ganzes auf eine oder mehrere andere Personen (Erben) über.“

    Bei einer Erbschaft handelt es sich um Vermögen, welches im Todesfall (Erbfall) einer Person auf eine andere Person übergeht. Doch eine offene Frage bleibt: Was ist Vermögen? Gibt es negatives Vermögen? Während manche Gelehrte über solche Fragen diskutieren, hat das Bürgerliche Gesetzbuch direkt die Antwort parat: Ein Erbe kann auch negativ sein. Umso wichtiger ist es, sich zügig mit dem Thema zu befassen. Alle Verbindlichkeiten und Vermögenswerte gehören zur Erbmasse. Das gilt auch für persönliche Rechte und die Inhaberschaft virtueller Güter.  

    Steuerfrei erben: die Freibeträge 

    Sobald ein Erbe anfällt, ist das Finanzamt auch nicht weit. Innerhalb kurzer Zeit überprüft es, ob du erbschaftssteuerpflichtig bist. Wenn diese Steuerpflicht anfällt, muss eine Erbschaftssteuererklärung abgegeben werden. Doch keine Sorge, es gelten in vielen Fällen hohe Freibeträge, sodass bei vielen Erben keine Erbschaftssteuererklärung notwendig wird.  

    Wie viel Geld darf man steuerfrei erben? 

    Die Antwort ist vom Grad der Verwandtschaft abhängig. Denn die Höhe des steuerlichen Freibetrags und der darauffolgenden steuerlichen Belastung entscheidet sich bei den Familienverhältnissen.  

    Die Freibeträge im Überblick:

    500.000 € stehen Ehepartnern und anderen eingetragenen Lebenspartnern zu. Dieser Grundfreibetrag bleibt von der Erbschaftssteuer befreit. Wichtig hierbei ist zu erwähnen, dass nur offizielle Partner durch Ehe oder Lebenspartnerschaft ein Anrecht auf diesen Freibetrag haben. Andere Partner, mit welchen man – vielleicht auch schon seit Jahrzehnten – zusammenwohnt, gelten als fremde Personen. 

    400.000 € stehen jedem Kind, Stiefkind und Adoptivkind des Verstorbenen zu. Ebenfalls berechtigt können Enkel sein, falls deren Eltern bereits verstorben sind. Aufgrund der Adoptivkindregelung ist die Adoption ein beliebter Weg, um ein nahes Vertrauensverhältnis offiziell zu machen und in den Genuss des erhöhten Steuerfreibetrags zu kommen. 

    200.000 € stehen jedem Enkelkind zu. So können Großeltern einen Teil ihres Vermögens an die zukünftige Generation weitergeben, z. B. für Bildungskosten oder als Starthilfe für die erste eigene Immobilie.  

    100.000 € stehen jedem Urenkel zu, sowie Eltern und Großeltern, welche von ihren Kindern bzw. Enkeln erben

    20.000 € stehen Geschwistern, Partnern und allen anderen Menschen steuerfrei zu. Für diesen Steuerfreibetrag braucht es kein Verwandtschaftsverhältnis. 

    Versorgungsfreibeträge 

    Zusätzlich zu den allgemeinen Freibeträgen können die sogenannten Versorgungsfreibeträge anfallen. Diese fallen immer dann an, wenn Kinder, Ehe- oder Lebenspartner des Erblassers auf dessen finanzielle Unterstützung angewiesen sind.  

    256.000 € stehen abhängigen Ehe- und Lebenspartnern zu. Sie fallen zusätzlich zu dem Freibetrag von 500.000 € an. Sollten andere Versorgungsbezüge bestehen, kann dieser Betrag gekürzt werden. Im Fall von Kindern, Stiefkindern, Adoptivkindern und Enkeln mit verstorbenen Eltern, gelten deutlich feiner gestaffelte Sätze. 

    • 52.000 € stehen Kindern bis zum Alter von 5 Jahren zu.
    • 41.000 € stehen Kindern zwischen 5 und 10 Jahren zu.
    • 30.700 € stehen Kindern zwischen 5 und 15 Jahren zu.
    • 20.500 € stehen Kindern zwischen 15 und 20 Jahren zu.
    • 10.300 € stehen Kindern bis zum Ende des 27. Lebensjahres zu. 

    Freibeträge für Hausrat und bewegliche Gegenstände  

    Zusätzlich zu den vorherigen Freibeträgen gibt es auch solche für Hausrat und bewegliche Gegenstände. Auch hier entscheidet wieder der Grad der Verwandtschaft. Dieser wird nun in 3 Steuerklassen aufgeteilt, welche im folgenden Abschnitt erläutert werden.  

    42.000 € Hausrat und 12.000 € in beweglichen Gegenständen: stehen dir als Erben der Steuerklasse 1 zu. Dies gilt natürlich, ohne den persönlichen Freibetrag zu schmälern.

    12.000 € an Hausrat und beweglichen Gegenständen: stehen dir als Erben in den Steuerklassen 2 und 3 zu. Kurzum: Jede Person kann in den Genuss dieses Freibetrags kommen.   

    Freibeträge für Immobilien  

    Für Immobilien gibt es gesonderte zusätzliche Freibeträge, sofern gewisse Punkte eingehalten werden. Entscheidend ist die Eigennutzung und Bewohnung, denn für Anlageobjekte gibt es keinen zusätzlichen Freibetrag. Eine selbst genutzte Immobilie muss nach dem Erbe für mindestens 10 Jahre bewohnt werden. 

    Ehepartner und eingetragene Lebenspartner dürfen eine Immobilie unabhängig von ihrer Größe steuerfrei übernehmen, es gilt keine Flächenbegrenzung. Für Kinder hingegen gilt eine Begrenzung auf 200 qm Wohnfläche, um in den Genuss von diesem Freibetrag zu kommen. 

    Freibeträge für Unternehmen  

    Wer ein Unternehmen vererbt bekommt, hat unter bestimmten Voraussetzungen den Anspruch auf eine Verschonung von der Besteuerung. Hierbei ist die Intention des Staates ein Schutz des Unternehmens. Für eine vollständige Steuerbefreiung darf der Unternehmenswert 26 Millionen Euro nicht übersteigen und für eine Teilbefreiung nicht 90 Millionen Euro übersteigen. Eine Befreiung kann nur erfolgen, wenn maximal 90 % des Unternehmenswerts aus Beteiligungen wie z. B. Wertpapieren oder anderen Unternehmen bestehen. Dieses komplexe Thema solltest du unbedingt mit deinem Anwalt und Steuerberater durchgehen.   

    Einteilung in 3 Steuerklassen

    Die Steuerklassen – nachdem sie nun schon mehrfach erwähnt wurden, ist es an der Zeit, sie zu erklären: Die 3 Steuerklassen der Erbschaftssteuer sind vollkommen unabhängig vom Einkommen und der Einkommensteuer. Stattdessen ist der Grad der Verwandtschaft entscheidend. 

    Steuerklasse 1 ist der günstigste Steuersatz. Er gilt für Ehepartner und eingetragene Lebenspartnerschaften. Aber auch enge Verwandte wie Kinder, Enkel und Urenkel profitieren von diesem Steuersatz.  

    Steuerklasse 2 gilt für Geschwister des Erblassers, geschiedene Ehepartner und andere Verwandte. Auch Stiefeltern und Schwiegereltern sowie Schwiegerkinder fallen unter diese Steuerklasse. 

    Steuerklasse 3 gilt für jede Person, welche nicht mit dem Verstorbenen verwandt ist. Auch für die Partner gilt diese Steuerklasse. Die Bedeutung von Ehe, Lebenspartnerschaft oder Adoption sollte daher nicht unterschätzt werden. 

    Steuersätze nach dem Freibetrag

    Nun ist es doch passiert. Trotz zahlreicher Freibeträge liegt das Erbe über dem steuerfreien Bereich. Doch welche Steuersätze fallen nun an? Wir haben die Steuersätze in dieser übersichtlichen Tabelle für dich aufbereitet:  

    Überschreitung des Freibetrags um bis zu:

    Steuerklasse 1

    Steuerklasse 2

    Steuerklasse 3

    75.000 €

    7 %

    15 %

    30 %

    300.000 €

    11 %

    20 %

    30 %

    600.000 €

    15 %

    25 %

    30 %

    6.000.000 €

    19 %

    30 %

    30 %

    13.000.000 €

    23 %

    35 %

    50 %

    26.000.000 €

    27 %

    40 %

    50 %

    >26.000.000 €

    30 %

    43 %

    50 %

    Quelle: Taxfix

    Die Besteuerung erfolgt nun immer nach dem gleichen Muster. Im ersten Schritt wird der Grad der Verwandtschaft bestimmt. Danach werden alle verfügbaren Freibeträge für alle verfügbaren Güter genutzt. Nun erst wird auf den verbleibenden Betrag gemäß dem individuellen Steuersatz die Erbschaftssteuer erhoben. 

    In der Regel muss die Steuer sofort gezahlt werden. Nur Immobilien-Erben, welche die Tilgung nur über einen Verkauf finanzieren könnten, haben die Möglichkeiten, ihre Schuld beim Finanzamt über einen Zeitraum von 10 Jahren zinsfrei zu tilgen. 

    Steuerfreies Schenken 

    Bei größeren Vermögensbeträgen kann sich die Schenkung in mehreren Etappen zu Lebzeiten lohnen. Doch aufgepasst: Auch hier greift die Steuerpflicht über gewisse Freibeträge. Da Schenkung und Erbe im selben Gesetz geregelt sind, gelten die gleichen Steuerfreibeträge.  

    Jedoch ist die Nutzung dieser Freibeträge nur alle 10 Jahre möglich und kurz vor dem Ableben des Erblassers untersagt. So muss die Schenkung mindestens 10 Jahre vor dem Tod des Erben erfolgen, damit zusätzlich nach dessen Tod die Freibeträge der Erbschaftssteuer genutzt werden können. 

    Ein Erbe ablehnen? 

    Nicht jedes Erbe ist wünschenswert. Denn Erbe bedeutet immer auch Verantwortung. So können auch Verbindlichkeiten vererbt werden. Prüfe ein anfallendes Erbe immer zügig und gründlich, denn zum Ausschlagen bleibt nur eine Frist von sechs Wochen vor dem Nachlassgericht

    Was lässt sich mit dem Erbe anstellen? 

    Nun ist es soweit: dein Erbe ist da. Doch wie geht es nun weiter? In vielen Fällen beantwortet sich diese Frage von allein. Das Vermögen ist in Immobilien, Grundstücken oder Unternehmen gebunden? Dann bleibt es wohl erstmal da, wo es ist. 

    In anderen Fällen erbt man Geld. In Zeiten von Nullzinsen und hoher Inflation schmilzt es auf dem Sparbuch dahin. Jetzt gilt es zu handeln. Soll eine eigene Immobilie erworben werden oder gibt es schon einen Kredit bei der Bank, welcher abbezahlt werden sollte? Daneben gibt es weitere Möglichkeiten für dich:

    Deine Erbschaft mit Peaks anlegen 

    Mit Peaks kannst du dein Erbe breit diversifiziert und einfach in Indexfonds anlegen. Und das Beste? Neben einer möglichen satten Rendite investiert Peaks nur in besonders nachhaltige Unternehmen. So investierst du dein Erbe nicht nur in deine eigene Zukunft, sondern trägst auch zu einer nachhaltigen Welt bei. Sobald du die Peaks-App downloadest, kannst du sie einen Monat ohne Kosten an Peaks testen. Viel Spaß!

    Sei dir bewusst das Investieren Risiken birgt und du dein Investment (teilweise) verlieren kannst. Für steuerliche Beratung rund um die Erbschaftssteuer und den Nachlass empfehlen wir eine weitere Beratung durch Steuerberater, Notare und Anwälte. 

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