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    Was ändert sich 2023 finanziell?

    15 Dezember, 2022 - von Nele

    6 min

    Wie das neue Jahr wird, weiß heute noch keiner so richtig. Eines aber steht jetzt schon fest: Finanziell wird sich einiges ändern! Bei welchen Themen du 2023 mehr Geld in der Tasche hast (und bei welchen nicht), erfährst du in diesem Artikel.

    Gas, Wärme und Strom

    Heiz- und Stromkosten sind derzeit auf einem Rekordniveau – ein Ende ist nicht abzusehen. Für Dezember 2022 wurde bereits eine schnelle Soforthilfe beschlossen, bei der der Bund den Abschlag für Gas und Wärme übernimmt. Weitere Maßnahmen, um die Haushalte zu entlasten, treten offiziell ab März 2023 in Kraft, gelten aber tatsächlich rückwirkend schon ab Januar 2023. Mit den neuen milliardenschweren Entlastungspaketen werden 80 % des Vorjahresverbrauchs der Haushalte preislich gedeckelt – bei einem höheren Verbraucht ist auch der „marktübliche“ Preise zu zahlen. Der gedeckelte Gaspreis liegt bei 12 Cent/Kilowattstunde, Strom bei 40 Cent/Kilowattstunde und die Fernwärme wird auf 9,5 Cent/Kilowattstunde begrenzt.    

    Wohngeld

    Gute Nachrichten für alle Bezieher:innen von Wohngeld. Ab Januar 2023 wird der Zuschuss um durchschnittlich 190 € pro Monat verdoppelt und steigt damit auf rund 370 € pro Monat. Aktuell beziehen etwa 600.000 Mieter:innen (und auch Eigentümer:innen) in Deutschland den Wohngeldbetrag. Im nächsten Jahr dürfte diese Zahl noch deutlich steigen, denn dann haben etwa 2 Millionen Menschen Anspruch auf das neue „Wohngeld Plus“. Von der Reform des Wohngeldes, die ebenfalls Teil des Entlastungspakets ist, profitieren vor allem Familien, Alleinerziehende und Rentner:innen. 

    49-€-Ticket

    Auch im kommenden Jahr möchte die Bundesregierung die Bürger:innen zur Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel animieren und gleichzeitig bei den Fahrtkosten entlasten. Geplant ist ein bundesweites Ticket, das ganz in der Tradition des 9-€-Tickets steht. Für 49 € im Moment wirst du dann alle Busse und Bahnen im öffentlichen Nahverkehr nutzen können – in ganz Deutschland. Das Ticket kann über ein Abo-Modell erworben werden, das monatlich kündbar ist. Das bundesweite 49-€-Ticket soll ab April 2023 den Weg auf die Handys und in die Brieftaschen der Deutschen finden. Der Fahrschein könnte später auch teurer werden – die 49 € werden aktuell noch als Einführungspreis bezeichnet.

    Krankenkassenbeiträge

    Gesundheit ist nicht nur ein wertvolles, sondern auch ein teures Gut. Die Ankündigung, dass 2023 die Krankenkassenbeiträge nicht nur erhöht werden, sondern auch auf einen neuen Rekordwert steigen, kommt daher wenig überraschend. Für Arbeitnehmer:innen wirkt sich die Erhöhung konkret so aus, dass der Pflichtanteil um 0,3 Punkte angehoben wird. Dies entspricht durchschnittlich 16,2 % des Bruttolohns. Auch die Höhe des Zusatzbeitragssatzes, der von den Krankenkassen selbst festgelegt wird, dürfte bei vielen Trägern nach oben steigen. Der durchschnittliche und unverbindliche Richtwert, der für das Jahr 2023 festgelegt wurde, weist eine Steigerung von 0,3 % auf 1,6 % aus.

    Homeoffice-Pauschale

    Rund 25 % aller Beschäftigten arbeiten hierzulande im Homeoffice. Die Arbeit vom heimischen Schreibtisch aus, die in der Corona-Pandemie einen echten Hype erfahren hat, ist mittlerweile in vielen Bereichen zum täglichen Standard geworden. Diesen Arbeitsplatz können alle Beschäftigten 2023 steuerlich noch stärker geltend machen: Die Homeoffice-Pauschale steigt von 600 € auf maximal 1000 € und ist künftig auch auf Haushalte anrechenbar, in denen kein separates Arbeitszimmer zur Verfügung steht. Gleiches gilt auch für die Anzahl der absetzbaren Tage, die im nächsten Jahr auf 210 Tage angehoben werden. Die angesetzten 5 € aus dem Jahr 2022 werden im Zuge dessen auf 6 € erhöht. 

    Kindergeld und Kinderfreibetrag

    Wer Nachwuchs hat, startet das Jahr 2023 mit einer leichten Erhöhung beim Kindergeld. Das hat das Kabinett im Rahmen des „Zweiten Familienentlastungsgesetzes“ beschlossen. Ab Januar erhalten Eltern 31 € mehr und kommen damit auf 250 € – pro Kind. Ab dem dritten Kind wird das Kindergeld nur noch um 25 € aufgestockt. In Summe hat eine Familie mit 2 Kindern mit der Neuregelung des Kindergeldes dann übers Jahr gerechnet insgesamt 744 € mehr in der Tasche als noch im Vorjahr. Eine grundsätzliche Erhöhung des Kinderfreibetrags wurde ebenfalls von der Bundesregierung beschlossen. Wie hoch er konkret ausfällt, ermittelt das zuständige Finanzamt, sobald die Einkommensteuererklärung eingereicht wird.    

    Renten in Ost und West

    Eine weitere Anpassung betrifft die gesetzlichen Renten und wurde bereits 2022 im Entwurf Rentenversicherungsbericht von der Bundesregierung festgelegt. Demnach werden die Renten ab Juli 2023 voraussichtlich im Westen Deutschlands um 3,5 % erhöht, im Osten werden 4,2 % mehr ausbezahlt. Die Erhöhungen gelten nicht nur für die Altersrenten, auch Bezieher von Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrenten profitieren von dem Entwurf. Gleichzeitig sollen die Rentenwerte von West und Ost stärker aneinander angeglichen werden. Der Beschluss soll ebenfalls ab Juli 2023 in Kraft treten. Dann steigt der Ost-Rentenwert von aktuell 98,6 % auf 99,3 % des Westwerts.

    Bürgergeld

    Im nächsten Jahr ist „Hartz IV“ Geschichte – ab Januar 2023 wird die Grundsicherungsleistung einfach nur Bürgergeld heißen. Mit der Reform sollen die etwa 5 Millionen Empfänger von Hartz IV künftig auch besser in den Jobcentern betreut werden. Der bisherige Leistungssatz wird erhöht: Mit dem Bürgergeld erhalten alleinstehende Erwachsene dann monatlich 502 € statt wie bisher 449 € im Hartz IV-Bezug. Paare, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben, bekommen 902 € ausbezahlt. Darüber hinaus wurden weitere Anreize, eine Tätigkeit aufzunehmen, beschlossen. So steigen alle Freibeträge auf Einkommen, die zwischen 520 und 1000 € liegen, auf 30 %. Wer eine abschlussrelevante Weiterbildung absolviert, erhält künftig 150 € als Prämie. 

    Gebäudeversicherungen

    Wer im Jahr 2023 eine Wohngebäudeversicherung hat, muss sich auf höhere Beiträge einstellen. Dies hat zwei wesentliche Gründe: Zum einen hat die Flutkatastrophe 2021 dafür gesorgt, dass fast 100.000 versicherte Wohngebäude in Mitleidenschaft gezogen oder sogar komplett zerstört wurden. Ein anderer Hauptgrund ist die aktuelle Rekordinflation, die die Kosten für Reparaturen und Baumaterialien in die Höhe treibt. Wer 2023 von Preissteigerungen betroffen ist und wechseln möchte, kann bis zu 3 Monate vor Vertragsende ordentlich kündigen. Bei der Wahl eines neuen Anbieters stehen viele Verbraucherzentralen beratend zur Seite. Auch ein Blick in ein Vergleichsportal für Wohngebäudeversicherungen lohnt sich.

    Sparer-Pauschbetrag

    Du erwirtschaftest bereits Einkünfte aus Kapitalvermögen mit Peaks oder planst dies in Zukunft zu tun? Ab 2023 wird der Sparer-Pauschbetrag für Alleinstehende auf diese Einnahmen von 801 auf 1000 € erhöht. Ehepaaren wird künftig ein gemeinsamer Sparer-Pauschbetrag von 2000 € gewährt. Zu dem Thema haben wir bereits einen Artikel mit vielen Infos und Tipps geschrieben. Hier findest du ihn!

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    Über Nele, den/die Autor/in

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