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    Raus aus der Uni, rein in die Schulden: Wann muss man BAföG zurückzahlen?

    08 Juli, 2020 - von Nele

    4 min

    Seit 2012 geht die Anzahl der Studierenden, die während ihres Studiums BAföG beziehen, stetig zurück. So haben im Jahr 2018 insgesamt 517.675 Studierende BAföG bezogen. Doch wer hat überhaupt Anspruch darauf und wie viel und wann muss man das BAföG zurückzahlen?

    Wer hat Anspruch auf BAföG?

    Du hast Anspruch auf BAföG, sofern du zu Beginn deiner Ausbildung nicht älter als 29 Jahre und zu Beginn des Masterstudiums nicht älter als 34 Jahre bist. Ausnahmen gibt es natürlich immer. Zum Beispiel für Auszubildende, die aus familiären Gründen an der früheren Aufnahme der Ausbildung gehindert waren.

    Das ist aber nicht das einzige Kriterium. In Deutschland müssen Eltern ihren Kindern eine Ausbildung finanzieren – können sie das aber nicht, da sie ein zu geringes Einkommen haben, springt das BAföG ein.

    Zudem spielt deine Staatsangehörigkeit eine Rolle. Ausländerinnen und Ausländer gelten laut des Bundesministeriums als förderberechtigt, wenn sie eine Bleibeperspektive in Deutschland haben und gesellschaftlich integriert sind. Falls du dir nicht sicher bist, ob du Anspruch auf die Förderung hast, kannst du hier einen Check durchführen.

    Nach wie vielen Jahren muss man BAföG zurückzahlen?

    Circa 5 Jahre nach Ende deiner BAföG-Förderhöchstdauer wirst du vom BAföG-Amt benachrichtigt und musst  beginnen, das BAföG zurückzuzahlen. Dafür hast du dann im Standardfall ganze 20 Jahre Zeit. Deine Schulden kannst du in Raten (monatlich oder vierteljährlich) begleichen oder alles auf einmal. Bei letzterer Variante gibt sogar es einen Nachlass. 

    Neu: Wie viel BAföG muss man zurückzahlen?

    Egal, wie viel BAföG du während deiner Studienzeit erhalten hast, du musst maximal 10.000 € zurückzahlen. Während Studierende in anderen Ländern teilweise mit unglaublichen Schulden ihr Studium abschließen, hält sich das Ganze in Deutschland also noch in Grenzen. 

    Außerdem gewährt dir der Bund einen Nachlass, wenn du eine bestimmte Summe auf einmal zurückzahlen kannst – und dazu gibt es seit April 2020 eine neue Regelung. Die Rabattstaffel für die vorzeitige Tilgung fällt ab April 2020 geringer als bisher aus. Zum einen sind die Zinsen ja seit Jahren sehr niedrig, zum anderen steigt die Ratenhöhe.

    Es kommt natürlich auch darauf an, wie viel BAföG du erhalten hast. Hier gelangst du zu einem Rechner, in dem du diese Summe eintragen kannst und der Rechner dir sagt, wie viel du zurückzahlen musst. 

    Beispiel BAföG-Rückzahlung

    Nehmen wir an, du hast über drei Jahre in deinem Bachelor-Studium monatlich 500 € erhalten, dann hast du insgesamt 18.000 € bekommen.

    • Zurückzuzahlen sind bei Ratenzahlung 10.000 €
    • Zurückzuzahlen wären bei Tilgung auf einen Schlag ab April 2020 7.900 €

    Erklärung: Dir wird ein Rabatt von 21 % gewährt (absolut sind das 2100 €), wenn die BAföG-Schulden auf einen Schlag an das Bundesverwaltungsamt zurückgezahlt werden und die vorzeitige Rückzahlung erst ab April 2020 beantragt wird. Vor April 2020 war dieser Rabatt noch höher.

    Achtung: Umzug nach deinem Studium

    Bist du nach deinem Studium aus deiner Unistadt weggezogen? Dann stell sicher, dass du dem Bundesverwaltungsamt immer deine aktuelle Adresse mitteilst, anderenfalls könnte es schlecht aussehen, wenn es um einen Nachlass geht! Außerdem wird das Bundesverwaltungsamt so oder so deine Adresse rausfinden, allerdings wirst du für die damit verbundenen Kosten aufkommen müssen.

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    Sei dir bewusst, dass Investieren Risiken birgt und du deine Investments (zum Teil) verlieren kannst.

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    Über Nele, den/die Autor/in

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