Peaks›Blog›Geld›So soll die Aktienrente eingeführt werden
Was 2021 im Koalitionsvertrag der Ampelregierung noch als Vorhaben formuliert wurde, soll nun als Gesetz verabschiedet werden und konkret starten: die Aktienrente. Aber der Reihe nach, denn die Pläne, die Bundesfinanz- und Bundesarbeitsministerium nun umsetzen wollen, weichen deutlich vom ursprünglichen Konzept ab. Was die Aktienrente ist, was im Sommer kommen soll und wie sich das Ganze auf deine Finanzen auswirkt, erfährst du in diesem Artikel.
Große Pläne für eine Rentenreform
Die Gründe, warum dringend etwas getan werden muss, damit das deutsche umlagefinanzierte Rentensystem auch zukünftig noch funktioniert, sind wohlbekannt: Der geburtenstarke Jahrgang der Babyboomer geht mittlerweile selbst in Rente, immer weniger Beitragszahler sollen die Renten einer immer älter werdenden Generation stemmen – der Kollaps unseres derzeitigen Rentensystems ist vorprogrammiert. Die Einführung einer Aktienrente nach schwedischem Vorbild sollte diesem Problem nun entgegenwirken. In dem skandinavischen Königreich wird bereits seit 1999 ein Teil der Rentenversicherungsbeiträge in Aktienfonds investiert, diese Maßnahme ist dort fester Bestandteil des dortigen Rentensystems.
Auch die deutschen Politiker hatten dieses Modell ursprünglich favorisiert, damit die Rententöpfe in Zukunft nicht mehr nur über die Steuern der Beschäftigten (und über zusätzliche staatliche Finanzspritzen) gefüllt werden können. Die Bundesregierung hätte breit gestreut auf den Kapitalmärkten investiert und dann auf regelmäßig eingefahrene Erträge zurückgreifen können. Einiges spricht für diese Idee, denn in vielen finanzwissenschaftlichen Studien wurde bereits festgestellt, dass eine Aktienrente in Deutschland auf lange Sicht nicht nur einträglich, sondern auch ziemlich frei von Risiken wäre, solange breit gefächert investiert wird.
Und eine deutlich reduzierte Umsetzung
Und nun? Was tatsächlich im Sommer 2023 starten soll, ist eine deutlich abgeschwächte Form des ursprünglichen Konzeptes einer Aktienrente. Die Anpassungen, die bei den aktuellen Plänen eingegangen wurden, sind auf unterschiedliche Meinungen innerhalb der Ampelregierung zurückzuführen. Während die FDP das schwedische Modell gerne in die gesetzliche Rentenversicherung integriert hätte, waren SPD und Grüne dagegen.
Geblieben ist ein Kompromiss. Aktienrücklage statt Aktienrente lautet das Stichwort. Mit der Aktienrücklage bleibt der Einstieg in die Kapitalmärkte zwar weiterhin wie geplant bestehen, allerdings sieht das neue Grundkonzept nun vor, dass die Erträge nicht dafür verwendet werden, die Renten der Deutschen zu erhöhen. Sie sollen jetzt für eine „Stabilisierung der Entwicklung des Beitragssatzes“ sorgen. Konkret bedeutet das: Deine zukünftige Rente wird mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht steigen, dafür werden die Beiträge, die du ins Rentensystem einzahlst, weniger schnell steigen.
Welche Summen sind im Spiel?
Alle Gelder, die zukünftig an den internationalen Kapitalmärkten angelegt werden und für das neue „Generationenkapital“ der Ampelregierung sorgen, stammen aus einem neuen Fonds, der vom Staat geführt wird. Die dort generierten Summen sollen die Renten aus dem Umlagesystem ausdrücklich nicht ersetzen, sondern lediglich ergänzen. Zum Startschuss in diesem Sommer plant Finanzminister Lindner mit 10 Milliarden Euro, die der Bund erstmals in diesen Fonds einzahlt. Nach den aktuellen Plänen sollen in jedem Jahr weitere 10 Milliarden in diesen Topf fließen, insgesamt 15 Jahre lang.
Die ersten Auszahlungen, um den künftigen Beitragssatz zu stabilisieren, sollen dann ab 2038 erfolgen. Dann wären nicht nur 150 Milliarden Euro im Topf, sondern zusätzlich auch die auf den Kapitalmärkten erzielten Gewinne. Generell gilt: Im Gegensatz zur Aktienrente hat die Aktienrücklage keinen Einfluss auf die Höhe deiner Rente, sondern auf die Menge des Geldes, die du ins Rentensystem einzahlen musst.
Und wer soll das alles bezahlen?
Woher die Mittel kommen, um die Rentenreform zu finanzieren, war eine der umstrittensten Fragen innerhalb der Ampelkoalition. Zum einen sollten Beitragszahler*innen nicht durch weitere Beiträge zusätzlich belastet werden, zum anderen muss der finanzielle Zufluss in die gesetzliche Rentenversicherung sichergestellt werden, damit die Renten nicht geschwächt werden. Geeinigt wurde sich letztendlich auf einen Vorschlag, den das Wirtschaftsforschungsinstitut ifo beigebracht hatte: Der Bundeshaushalt stellt Kredite bereit, die dann in den Generationenfonds wandern. Den aktuellen Planungen zufolge trägt der Bund bei der Aufnahme dieser Kredite das volle Risiko. Das wiederum dürfte Beitragszahler*innen etwas erleichtern, schließlich basiert diese Form der Finanzierung letztendlich darauf, weitere Schulden zu machen.
Sparanreize wie in Schweden? Fehlanzeige!
Im schwedischen Modell erhalten Beitragszahler*innen individuelle Wertpapiere für die gezahlten Beiträge – so können die Schwed*innen nachvollziehen, wie hoch der persönliche Anteil am staatlichen Aktienspartopf ist und sogar auf Wunsch noch aus eigener Tasche etwas dazulegen. Hier kann man seinem Geld also im besten Fall beim Wachsen zuschauen.
Im Gegensatz dazu sollen deutsche Beitragszahler*innen beim Generationskapital nicht belastet werden, wenn der Bund nicht genug Erträge erwirtschaftet hat. Er muss Geld aufbringen und weitere Mittel bereitstellen, wenn nicht weniger Rente ausgeschüttet werden soll. Das wiederum hat direkte Auswirkungen auf das individuelle Sparverhalten, denn im Gegensatz zu Schweden wird das deutsche Modell keine großen Anreize bei den Menschen erzeugen können, selbst zu investieren und die Rentenkasse zu stärken. Wenn man das wollte, müsste man die Beitragszahler*innen generell mehr in das ganze System einbeziehen.
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