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    Fünf Steuermythen (und die Wahrheit)

    28 April, 2023 - von Nele

    5 min

    Wenn es um das Thema Steuererklärung geht, gibt es viele Meinungen und Behauptungen. Dabei ist alles klar gesetzlich geregelt – in diesem Artikel erfährst du, was gilt.

    1. Einmal Steuererklärung – immer Steuererklärung 

    Viele Menschen, die irgendwann in ihrem Leben einmal freiwillig eine Steuererklärung abgegeben haben, glauben, dass sie damit auf einer großen Liste des Finanzamts gelandet sind, frei nach dem Motto: Ab jetzt bist du jedes Jahr dran! Falls es dir genauso geht, können wir Entwarnung geben. Solange du nicht die Kriterien für eine verpflichtende Abgabe erfüllst, musst du auch keine Steuererklärung einreichen.

     Fakt ist: Die Voraussetzungen für die Abgabe einer Steuererklärung werden im Einkommensteuergesetz (EStG) von anderen Faktoren bestimmt und die können sich genauso ändern wie dein Wohnort, deine Hobbys oder dein Lieblingseis. Welche das sind, erfährst du im nächsten Absatz.

    2. Jeder muss eine Steuererklärung abgeben

    Viele denken, dass man nur einmal im Jahr über die Steuererklärung seine Steuern zahlt. Aber das stimmt natürlich nicht, denn jeder Bürger, der in Deutschland lebt, zahlt regelmäßig und quasi ununterbrochen Steuern. Denn alles, was wir mit unserem Geld erwerben, ist auch besteuert. Vom neuen Smartphone über die Tankfüllung bis hin zu einem vierbeinigen Freund.

    Fakt ist: Nicht jeder muss eine Steuererklärung abgeben. Wenn du angestellt bist, ist die Wahrscheinlichkeit zum Beispiel ziemlich hoch, dass du nichts mehr einreichen musst. Denn dein Arbeitgebender zieht deine Einkommensteuer (die du entrichten musst) bereits von deinem Gehalt ab und gibt sie an das Finanzamt weiter. In bestimmten Fällen kann es sich aber als Angestellter trotzdem lohnen, freiwillig eine Steuererklärung einzureichen und sich Geld zurückzuholen, das dem Finanzamt nicht zusteht. Anders sieht es bei Selbstständigen aus, wenn die Einkünfte den Grundfreibetrag übersteigen – dann ist eine Steuererklärung gesetzlich vorgeschrieben. Hier erfährst du im Detail, wer abgabepflichtig ist und wer nicht.

    3. Wer bei der Steuererklärung hilft, ist egal

    Gut, du hast dich entschlossen, eine Steuererklärung einzureichen. Gar nicht so einfach, wenn man sich nicht so gut mit Steuergesetzen auskennt, denkst du dir, während du die Schubladen nach relevanten Unterlagen durchwühlst. Und ein paar Tricks gibt es bestimmt auch noch, um mehr Geld zurückzubekommen. Bevor du jetzt jemanden um Unterstützung bittest, solltest du wissen: Es ist tatsächlich nicht erlaubt, sich von Arbeitskolleg*innen oder Freunden bei der Steuererklärung helfen zu lassen.     

    Fakt ist: Im Paragraph 5 des Steuerberatungsgesetz (StBerG) ist ziemlich genau geregelt, wer dir bei der Steuererklärung unter die Arme greifen darf. Geschäftsmäßig dürfen das neben Steuerberater*innen und Lohnsteuerhilfevereinen auch Rechtsanwält*innen, Wirtschaftsprüfer*innen und vereidigte Buchprüfer*innen. Wer es dennoch tut und dafür Geld verlangt, muss mit einer Geldbuße bis zu 5.000 € rechnen. Kostenlose Hilfe darfst du tatsächlich nur von Angehörigen annehmen – hier kannst du nachlesen, wer in der Abgabenordnung als Angehöriger definiert wird. Übrigens: Eine kostengünstige und professionelle Hilfe bei allen Steuerangelegenheiten bietet ein Lohnsteuerhilfeverein, bei dem ein jährlicher Beitragssatz anfällt.

    4. Steuererklärungen gibt’s nur noch digital

    Diese „urban Legend“ kann pauschal nicht als richtig oder falsch bezeichnet werden, denn es spielt in erster Linie eine Rolle, wer eine Steuererklärung einreicht: ein Unternehmen, selbstständig arbeitende Personen oder Arbeitnehmer*innen.

    Fakt ist: Die Pflicht, digital einzureichen, gilt seit 2011 für Unternehmen und Selbstständige. In diesem Jahr wurde nämlich das „Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens“ verabschiedet, das diese Form der Einreichung für diese Gruppen vorschreibt.

    Nicht selbstständige Arbeitnehmer*innen oder Rentner*innen ohne steuerpflichtige Einkünfte können hingegen frei wählen: Sie dürfen ihre Steuererklärung nach wie vor in Papierform einreichen, aber natürlich auf Wunsch auch genauso ein Onlineportal wie Elster benutzen.

    5. Versicherungen bringen beim Finanzamt nichts

    Der Glaube bei vielen Menschen, dass Versicherungen nichts bei der Steuererklärung bringen, hält sich hartnäckig. Aber er ist trotzdem falsch.

    Fakt ist: Die Beiträge vieler Versicherungen, die du in deiner Steuererklärung hinterlegst, lassen sich sehr wohl als Sonderausgaben von der Steuer absetzen und bringen entsprechend bares Geld. Dazu gehören die Riester- und Rürup-Rente und weitere Versicherungen, bei der sich die Police direkt auf dich als Versicherungsnehmer*in bezieht. Die Kosten dieser sogenannten Personenversicherungen werden vom Gesetzgeber als Sonderausgaben definiert. Einige Versicherungen sind allerdings nicht absetzbar, dazu gehören Sachversicherungen wie beispielsweise Hausrat- und Autoversicherungen, da diese aus Sicht des Gesetzgebers vermeidbar sind.

    Mach deine Steuern – es lohnt sich

    Eine letzte Frage, die du dir vielleicht gerade selber stellst, können wir ebenfalls an dieser Stelle beantworten: Mach deine Steuererklärung, denn in vielen Fällen kommt ein nettes Taschengeld dabei raus. Die aktuellen Steuerstatistiken von 2018 – die Zahlen werden immer nur alle 4 Jahre ermittelt – untermauern das: Von den 14,3 Millionen Einreicher*innen, die sich zur Einkommensteuer veranlagen ließen, erhielten 12,6 Millionen eine Steuerrückerstattung, und zwar im Durchschnitt in Höhe von 1.072 €. Zwei Prozent der Fälle erhielten sogar über 5.000 €. 

    Die aktuelle Steuererklärung für das Jahr 2022 kannst du noch bis zum 2. Oktober 2023 einreichen. Wenn du dich von einer Steuerberatung oder einem Lohnsteuerhilfeverein unterstützen lässt, wird diese Frist sogar um 7 Monate verlängert. Viel Erfolg!

    Dieser Artikel stellt keine steuerliche Beratung dar.

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    Über Nele, den/die Autor/in

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