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    Die wichtigsten Finanzpläne der Ampelkoalition

    11 Dezember, 2021 - von Nele

    7 min

    Die Ampel steht: Am 24.11.2021 haben Vertreter der Parteien SPD (rot), Die Grünen (grün) und die FDP (gelb) die Verhandlungen über die politische Kursrichtung für die nächste Legislaturperiode abgeschlossen und die Ergebnisse in einem sogenannten Ampelkoalitionsvertrag veröffentlicht. Doch was ändert sich damit in den nächsten vier Jahren bei den Finanzthemen? Für diesen Blog-Post haben uns das über 170 Seiten große Dokument mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen“ einmal genauer angeschaut und neun Punkte herausgestellt! 

    Was ist eigentlich ein Koalitionsvertrag?

    Kurz gesagt dient dieser Vertrag oder auch die Vereinbarung dazu, schon im Vorfeld festzulegen, unter welchen Bedingungen die unterschiedlichen Parteien bereit sind, eine gemeinsame Regierung zu bilden. Da die beteiligten Parteien oftmals unterschiedliche Sichtweisen und Schwerpunkte bei den politischen Themen haben, können die Verhandlungen auch einige Monate dauern. Während das aktuelle Ampel-Kabinett bereits in 73 Tagen im Amt war, benötigte die Große Koalition von 2017 insgesamt über 5 Monate bis zur Vereidigung.

    Die wichtigsten Finanzthemen, die von der Ampelkoalition in den nächsten vier Jahren eingeführt oder geändert werden, haben wir hier für dich zusammengefasst.

    1. Erhöhung des Mindestlohns

    Diese Änderung der Ampelkoalition betrifft etwa 8,6 Millionen Arbeitnehmer in Deutschland: Der gesetzliche Mindestlohn (derzeit noch 9,60 € pro Stunde) soll noch im Jahr 2022 direkt und ohne Zwischenschritte auf 12 € je Stunde erhöht werden. Erst danach folgen die üblichen finanziellen Anpassungen, die von einer Mindestlohnkommission vorgeschlagen werden. Der Mindestlohn ist die gesetzlich garantierte Mindestgrenze beim Verdienst, die von keinem Arbeitnehmer in Deutschland unterschritten werden darf. Nur ganz wenige Beschäftigte sind von dieser Regelung ausgenommen, zum Beispiel bestimmte Praktikant:innen oder auch Langzeitarbeitslose, die ein Beschäftigungsverhältnis aufnehmen. Mit dem Beschluss will sich die neue Regierung auch verstärkt für die Entgeltgleichheit von arbeitenden Männern und Frauen einsetzen. Auch auf die Rente hat diese Gesetzesänderung Einfluss, denn die betroffenen Arbeitnehmer zahlen mehr in die Rentenversicherung ein und erhalten so einen höheren Anspruch. 

    2. Mehr Geld mit Mini- und Midijobs

    Gute Nachrichten gibt es auch für alle, die regelmäßig arbeiten, aber nicht in einem Vollzeitverhältnis. Sie sollen in Zukunft mit ihren Mini- und Midijobs finanziell besser dastehen.

    Zum Hintergrund: Bislang darfst du in einem Minijob, den du regelmäßig Monat für Monat ausübst, nicht mehr als 450 € im Monat verdienen. Dieses Entgelt will die neue Bundesregierung zusammen mit der Anpassung des Mindestlohns auf 520 € Euro erhöhen. Damit orientiert sich der Verdienst in einem Minijob an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden in einem Job im Mindestlohnbereich. Um zu verhindern, dass Minijobs als Ersatz für reguläre Arbeitsverhältnisse missbraucht werden, sollen diese zukünftig noch stärker kontrolliert werden. Gleichzeitig sollen Hürden, die die Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung erschweren, abgebaut werden. Änderungen gibt es auch bei den Midijobs, bei denen du aktuell zwischen 450,01 und 1.300 € monatlich verdienst darfst. Hier steigt die Grenze auf 1.600 €, was sich nicht nur mit mehr Netto auf dem Konto, sondern auch mit höheren Rentenansprüchen positiv bemerkbar macht.

    3. Einführung einer „Aktienrente“

    Viele Experten prognostizieren spätestens ab 2025 gravierende Finanzierungsprobleme bei der gesetzlichen Rentenversicherung, die durch den demografischen Wandel und die gestiegene Lebenserwartung ausgelöst werden. Dies will die Ampelkoalition durch eine teilweise Kapitaldeckung beim aktuellen Rentensystem abfedern.

    Zum Hintergrund: Das aktuell geltende Umlageverfahren sieht vor, dass die momentanen Beitragszahler:innen die Renten der momentanen Rentner:innen finanzieren. Das Problem: Die Beitragszahler:innen bauen dadurch kein eigenes Kapital auf, sondern sind auf die Zahlungen der künftigen Beitragszahler:innen angewiesen. Damit das Rentenniveau und die Beitragszahlungen auch künftig stabil gehalten werden können, soll nun eine Kapitaldeckung eingeführt werden, die sich aus einem Fond finanziert. Dieser wird zum Start mit 10 Milliarden Euro Zuschuss aus Haushaltsmitteln aufgestockt und von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle verwaltet. Damit tritt eine Kombination aus umlage- und kapitalgedeckter Vorsorge in Kraft. Diese grundlegende Reform des deutschen Rentensystems orientiert sich übrigens an Schweden. Hier werden schon jetzt 2,5 % der Arbeitnehmerbeiträge unabhängig verwaltet und gewinnbringend in Fonds investiert. 

    4. Neue Sparerpauschbeträge ab 2023

    Du bist bereits Investor:in oder stehst kurz davor, damit zu starten? Dann sollte dich der Ampel-Plan interessieren, der eine Entlastung beim Sparerpauschbetrag vorsieht. Bisher ist es so: Alle Anleger:innen, die Zinsen oder Dividenden aus Aktien und Investmentfonds kassieren, müssen diese auch versteuern – zumindest wenn sie mehr als 801 € erwirtschaftet haben. Diese Grenze wird bei ledigen Investor:innen ab dem 1.1.2023 auf 1.000 € angehoben.

    Bei zusammen veranlagten Ehepaaren wird der gemeinsame Freibetrag noch weiter nach oben verschoben: Hier steigt er auf 2.000 € an (aktuell: 1602 €). Wer also am Aktienmarkt höhere Erträge erzielt, hat mit dem neuen Freibetrag durchaus mehr Geld in der Tasche.

    5. Die Pläne für die Rente

    Wer in Deutschland mit einem durchschnittlichen Einkommen 45 Jahre lang Rentenbeiträge gezahlt hat, soll zukünftig auch 48 % davon als Rente erhalten (dies ist übrigens nur eine Rechengröße, nicht der tatsächliche Auszahlungsbetrag). Das rechnerische Rentenniveau liegt aktuell bei 47,5 %. Mit dieser Vorgabe will die Ampelkoalition am sogenannten „Generationenvertrag“ festhalten. Dieser bezeichnet das Verhältnis der beitragszahlenden Generation (Arbeitnehmer:innen), die die Renten der Beitrags-empfangenden Generation (Rentner:innen) finanziert.

    So ist von den Vertretern der drei Koalitionsparteien vereinbart worden, dass es 2022 keine Rentenkürzungen und keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben soll. Der reguläre Zeitpunkt, ab wann ein:e Arbeitnehmer:in zum/zur Rentner:in wird, bleibt also unverändert bei 67 Jahren. Darüber hinaus soll der Beitragssatz für die Rentenversicherung bis zum Jahr 2025 nicht über 20 % steigen – aktuell liegt er bei 18,6 %.

    6. Absicherungspflicht für Selbstständige

    Du planst den Einstieg in die berufliche Selbstständigkeit? Dann werden in der nächsten Legislaturperiode einige Änderungen beim Thema Vorsorge auf dich zukommen: Künftig sollen alle neuen Selbstständigen ebenfalls in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen (für bestehende Selbständige soll diese Regelung nicht gelten).

    Ausgenommen davon sind alle selbstständigen Berufsgruppen, für die es bereits eine Vorsorgepflicht gibt. Dies betrifft zum Beispiel Ärzte, Rechtsanwälte oder Steuerberater. Kann man sich von der Absicherungspflicht auch befreien lassen? Ja! Diese Möglichkeit haben alle Selbstständigen, die bereits über eine private Absicherung verfügen. Sie müssen den Nachweis darüber erbringen, dass es sich um ein insolvenz- und pfändungssicheres Vorsorgeprodukt handelt. Außerdem muss es einer Absicherung entsprechen, die über dem Grundsicherungsniveau liegt. Für neue Selbstständige sind darüber hinaus auch weitere Entlastungen geplant, die in den ersten 2 Jahren gelten sollen. 

    7. Bürgergeld statt Hartz IV

    Auch die deutsche Grundsicherung wird neu aufgestellt. So wird es das „Hartz IV“ nicht mehr geben – es wird durch das „Bürgergeld“ ersetzt. Die genaue Höhe der neuen staatlichen Leistung ist noch nicht definiert, sie soll aber nicht stärker steigen als ohnehin geplant. Bei einem neuen Namen bleibt es allerdings nicht – es gelten auch neue Regeln. So sollen Empfänger:innen, die eine Weiterbildung absolvieren, zukünftig 150 € auf den Regelsatz erhalten. Außerdem soll das Bürgergeld in den ersten zwei Bezugsjahren auch ohne Prüfung des Vermögens oder der Wohnung ausgezahlt werden. Generell soll die neue Leistung allen Bürger:innen unkompliziert und digital zugänglich gemacht werden.

    8. Reformen beim BAföG

    Gute Nachrichten für alle Anspruchsberechtigten von staatlicher Ausbildungsförderung: Das BAföG für Student:innen soll reformiert und im Zuge dessen vor allem elternunabhängiger ausgezahlt werden. Bei der neuen Ausrichtung liegt der Fokus zudem nicht nur auf einer deutlichen Erhöhung der Freibeträge. So sollen unter anderem auch Altersgrenzen stark angehoben, Studiengangwechsel erleichtert und Bedarfssätze schneller angepasst werden. Weitere Erleichterungen plant die Koalition auch bei der Rückzahlung des staatlichen und zinsfreien Kredits: Der Darlehensanteil, der erstattet werden muss, soll generell abgesenkt werden. Die Beantragung und Verwaltung von BAföG-Leistungen soll in Zukunft ebenfalls „schlanker, schneller und digitaler“ gestaltet werden.

    9. Erhöhung des Ausbildungsfreibetrags

    Die Ausbildung eines Kindes verursacht oftmals auch Kosten für die Eltern. Deshalb wird allen Steuerpflichtigen ein Ausbildungsfreibetrag für das volle Kalenderjahr gewährt. Voraussetzung dafür ist, dass das Kind sich in einer Berufsausbildung befindet, volljährig ist, auswärtig wohnt und die Eltern Anspruch auf Kindergeld oder den Kinderfreibetrag haben. Bei Eltern, die in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft zusammenleben, kann der Freibetrag auch zur Hälfte aufgeteilt werden. Mit der Ampelkoalition soll der Ausbildungsfreibetrag erstmals nach 2001 von derzeit 924 € auf 1.200 € erhöht werden.

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